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WITTING LEYET®

PRÜFUNGSORDNUNG



1. Allgemeine Bestimmungen

  1. 1.1 Diese Prüfungsordnung gilt für alle Prüfungen, die online über die Homepage des Virtuellen Lichtlexikons WITTING LEYET® (im Folgenden WL genannt) abgewickelt werden. Die Prüfungsordnung ist rechtsverbindlich und legt die Rahmenbedingungen für die Erlangung eines WITTING LEYET ZERTIFIKATES (im Folgenden WLZ genannt) fest.
  2. 1.2 Die Prüfungen zur Erlangung eines WLZ werden zur Gänze online über die Homepage WL abgewickelt und administriert.
  3. 1.3 Für die Erlangung eines WLZ muss auf der Homepage WL ein Zertifikat gekauft werden. Dieses Zertifikat berechtigt zum einmaligen Antritt an einer nach Dr. phil. Walter Witting standardisierten Online-Prüfung auf der Homepage WL.
  4. 1.4 Eine Prüfung kann wahlweise für jedes Kapitel einzeln oder für das Virtuelle Lichtlexikon gesamt abgelegt werden. Für welches Wissensgebiet eine Prüfung absolviert wird, muss noch nicht beim Kauf des Zertifikates, sondern erst direkt vor dem Prüfungsstart festgelegt werden.
  5. 1.5 Ein Anschauen der Lehrvideos ist für die Erlangung eines WLZ nicht zwingend erforderlich.
  6. 1.6 Eine Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Für jeden Prüfungsantritt, egal ob erstmalig oder wiederholt, muss ein Zertifikat gekauft werden.
  7. 1.7 Für jede absolvierte Prüfung wird ein WLZ erstellt, in welchem das überprüfte Wissensgebiet und die Anzahl der richtigen Antworten ausgewiesen werden. Bei entsprechendem Prüfungserfolg wird das WLZ mit dem Leistungsprädikat erfolgreich bestanden oder mit Auszeichnung bestanden ausgestellt. Die Anzahl der richtigen Antworten wird in diesen beiden Fällen nicht angeführt.
  8. 1.8 Das WLZ wird auf Name und Geburtsdatum des Prüflings ausgestellt.
  9. 1.9 Das WLZ steht nach absolvierter Prüfung im Kundenbereich als Downloadfile zur Verfügung.

2. Prüfungsvoraussetzungen

  1. 2.1 Die Prüfungen zur Erlangung eines WLZ können ausschließlich online an einem internetfähigen Gerät abgelegt werden.
  2. 2.2 An einer Prüfung kann teilgenommen werden, sobald alle auf der Homepage WL abgefragten Kundendaten angegeben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die Prüfungsordnung akzeptiert und die Gebühren vollständig entrichtet wurden.
  3. 2.3 Es können beliebig viele Zertifikate erworben bzw. beliebig viele Prüfungen abgelegt werden. Auch können alle Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.

3. Prüfungsablauf

  1. 3.1 Der Prüfungsablauf ist einheitlich für alle Wissensgebiete gleich.
  2. 3.2 Jede Prüfung besteht aus 20 Fragen mit je 4 Antwortmöglichkeiten. Für jede Frage gilt das Single-Choice-Prinzip, d.h. es ist stets nur eine Antwort richtig. Der Prüfling hat jeweils die seines Erachtens richtige Antwort bekannt zu geben.
  3. 3.3 Das Zeitlimit beträgt 30 Minuten. Nach Bestätigung des Feldes „Prüfung starten“ im Kundenbereich läuft die Prüfung und die Zeit kann nicht mehr pausiert werden. Nach Ablauf des Zeitlimits gilt eine Prüfung automatisch als abgegeben und wird ausgewertet.
  4. 3.4 Während der Prüfung kann zwischen den einzelnen Fragen beliebig gewechselt werden.
  5. 3.5 Nach Beantwortung aller Fragen erscheint das Feld „Prüfung abgeben“. Bei Frage 20 scheint dieses Feld dauerhaft auf. Die Bestätigung des Feldes „Prüfung abgeben“ beendet die laufende Prüfung.
  6. 3.6 Sollten eine oder mehrere Fragen bei Bestätigung des Feldes „Prüfung abgeben“ noch unbeantwortet sein, wird der Prüfling darauf hingewiesen und kann sich entscheiden, die Prüfung trotzdem gleich abzugeben, oder vorher noch die offenen Fragen zu beantworten.
  7. 3.7 Sollte eine laufende Prüfung absichtlich - beispielsweise durch Schließen des Browser-Fensters - abgebrochen werden, gilt eine Prüfung automatisch als abgegeben und wird ausgewertet.
  8. 3.8 Sollte eine laufende Prüfung unabsichtlich - beispielsweise durch einen Internetausfall - abgebrochen werden, kann die Prüfung zu einem beliebigen Zeitpunkt durch Bestätigen des Feldes „Prüfung fortsetzen“ im Kundenbereich an exakt jener Stelle fortgesetzt werden, an welcher der Abbruch passierte. Die bis dahin gegebenen Antworten sind im System gespeichert. Die Prüfungszeit läuft ab dem Abbruchzeitpunkt weiter.
  9. 3.9 Nach Beendigung der Prüfung durch Bestätigung des Feldes „Prüfung abgeben“, bei absichtlichem Prüfungsabbruch und nach Zeitablauf gilt die Prüfung als abgegeben.
  10. 3.10 Der Prüfling erhält nach dem Prüfungsende umgehend Informationen zu seinem Prüfungsergebnis. Die Anzahl der richtig beantworteten Fragen wird bekannt gegeben. Die falsch oder nicht beantworteten Fragen werden - ohne die Antwortmöglichkeiten oder die richtige Antwort anzuführen - aufgelistet.
  11. 3.11 Eine falsche Antwort bedeutet keine Schlechterstellung gegenüber keiner Antwort. Für das Prüfungsergebnis zählt ausschließlich die Anzahl der richtigen Antworten.
  12. 3.12 Ab 13 richtigen Antworten gilt die Prüfung als erfolgreich bestanden.
  13. 3.13 Ab 18 richtigen Antworten ist die Prüfung mit Auszeichnung bestanden.

4. Abschließende Bestimmungen

  1. 4.1 Mit seiner Zustimmung zur Prüfungsordnung bestätigt der Prüfling, dass er zu allen Online-Prüfungen zur Erlangung eines WLZ selbst angetreten ist, und diese selbstständig und ohne Hilfe anderer Personen absolviert hat.
  2. 4.2 Der Prüfling hat kein Recht auf etwaige Beschwerde bzgl. eines Prüfungsergebnisses und kein Recht auf Einsichtnahme in eine absolvierte Prüfung. Für den Prüfling ist der Rechtsweg für alle im Zusammenhang mit der Erlangung des WITTING LEYET ZERTIFIKAT stehenden Leistungen der LICHT-INNOVATIV GmbH ausgeschlossen.
  3. 4.3 Der Prüfling ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Prüfungsinhalte sind vertrauliche Informationen der LICHT-INNOVATIV GmbH. Sie werden den Kandidaten ausschließlich zum Zweck der Prüfung zur Verfügung gestellt. Es ist untersagt, Fotos, Screenshots oder andere Aufzeichnungen jeglicher Art zu erstellen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
  4. 4.4 Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung behält sich die LICHT-INNOVATIV GmbH die umgehende Ergreifung rechtlicher Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen wie Schadenersatz, Unterlassung und Beseitigung ausdrücklich vor.
  5. 4.5 Die LICHT-INNOVATIV GmbH ist jederzeit berechtigt, das Prüfungsprozedere im Allgemeinen und die Prüfungsinhalte im Speziellen zu ändern, die Prüfungsvoraussetzungen anzupassen und das Angebot zur Erlangung des WITTING LEYET ZERTIFIKAT zu überarbeiten, einzuschränken oder zu beenden.
  6. 4.6 Zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Prüfungsordnung ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der LICHT-INNOVATIV GmbH.
  7. 4.7 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.

 

LICHT-INNOVATIV GmbH
Innsbruck, im März 2021
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